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Zusammenfassung

  1. Definition von Seele und Geist
    1. Seele: das unsterblich, jedoch erschaffene Wesen des Menschen, sein nobelster Teil
    2. Geist: ein Synonym für „Seele“, ausser wenn die zwei Wörter gleichzeitig verwendet werden
  2. gebräuchliche Beweise für den göttlichen und unsterblichen Charakter der Seele als Wesen, getrennt vom Körper
    1. Bewusstsein der Unsterblichkeit
    2. Gewissen: erkannt durch unser Gefühl der Schuld, Angst und so weiter
    3. grossartige Gaben mit denen der menschliche Geist ausgestattet wurde
    4. der Schlaf und die Träume
  3. biblische Beweise in diesem Sinne

Text

Weiterhin muß außer allem Streite stehen, daß der Mensch aus Seele und Leib besteht. Dabei verstehe ich unter „Seele“ ein unsterbliches, wenn auch geschaffenes Wesen, das des Menschen edlerer Teil ist. Oft wird sie auch „Geist“ genannt, und obwohl diese beiden Namen, wenn sie nebeneinanderstehen, von verschiedener Be­deutung sind, so bedeutet doch „Geist“, wenn das Wort allein auftritt, dasselbe wie „Seele“. So redet zum Beispiel Salomo vom Tode und sagt, dann kehre „der Geist“ zu Gott zurück, der ihn gegeben habe (Pred. 12,7). Auch Christus befiehlt dem Vater seinen „Geist“ (Luk. 23,46), ebenso Stephanus Christo (Apg. 7,58), und dar­unter verstehen sie nichts anderes, als daß, wenn die Seele aus dem Sklavenhaus des Fleisches erlöst ist, Gott immerdar ihr Hüter sei. Einige meinen zwar, die Seele hieße „Geist“, weil sie ein Hauch oder eine Kraft von Gott sei, die er den Körpern eingeflößt habe und die selbst kein eigenes Wesen besitze. Aber die Sache selbst wie auch die ganze Schrift zeigt, daß dies grober Unsinn ist. Gewiß, weil die Men­schen gar zu sehr an der Erde hängen, so werden sie schwachsichtig, ja, in ihrer Ent­fremdung von dem Vater des Lichts in Finsternis verblendet, so daß sie kaum noch ein Fortleben nach dem Tode anzunehmen vermögen. Aber unterdessen ist das Licht noch nicht so sehr in der Finsternis erloschen, daß sie nicht eine Ahnung der Unsterb­lichkeit berührte! Denn das Gewissen, das in seiner Unterscheidung zwischen Gut und Böse dem Gericht Gottes entspricht, ist ein unbezweifelbares Zeichen für die Unsterb­lichkeit des Menschengeistes (immortalitatis spiritus). Wie sollte auch eine bloße Regung ohne jedes eigene Wesen vor Gottes Richterstuhl dringen und aus der Ge­wißheit der Verschuldung heraus in Schrecken geraten? Auch kann nicht etwa der Leib von der Furcht vor geistlicher Strafe ergriffen werden, sondern die trifft bloß die Seele, und daraus folgt, daß sie ein eigenes Wesen besitzt. Ja, schon die Erkennt­nis Gottes beweist zur Genüge, daß ein Geist, der sich über die Welt erhebt, unsterb­lich ist, weil zur Quelle des Lebens keine wesenlose Kraft vordringen könnte. Schließ­lich ist doch auch des Menschen Gemüt so voller herrlicher Gaben, die laut zeugen, daß ihm etwas Göttliches eingegraben sei — und diese Gaben sind allesamt Zeug­nisse für die Unsterblichkeit. Denn das Empfinden, das in den vernunftlosen Tieren wohnt, geht nicht über den Körper hinaus und erstreckt sich wenigstens nicht weiter als bis auf die ihm unmittelbar sich darbietenden Gegenstände. Der Menschengeist aber durchforscht in seiner Beweglichkeit Himmel und Erde und die Geheimnisse der Natur, und wenn er alle Jahrhunderte mit Verstand und Gedächtnis (intellectu et memoria) erfaßt hat, ordnet er alles einzelne ein, schließt aus dem Vergangenen das Zukünftige — und beweist eben dadurch, daß im Menschen etwas verborgen liegt, das vom Leibe verschieden ist. Wir können den unsichtbaren Gott und die Engel mit unserem Verstande denken; auch das steht dem Körper keineswegs zu! Das Rechte, Gute, Anständige, das doch körperlichen Sinnen verborgen ist, vermögen wir zu erfassen. Deshalb muß der Sitz solchen Erfassens der Geist sein. Selbst der Schlaf, der den Menschen betäubt und ihm fast das Leben zu nehmen scheint, ist ein klarer Zeuge für die Unsterblichkeit. Denn er drängt uns Gedanken an Dinge auf, die nie ge­schehen sind, ja, selbst Ahnungen der Zukunft. Ich berühre diese Dinge nur kurz: selbst heidnische Schriftsteller erheben sie gewaltig in glänzender Rede; bei den Frommen wird freilich die schlichte Erwähnung genügen.

Wäre die Seele nicht ein selbständiges Wesen, vom Körper unterschieden, so könnte die Schrift nicht sagen, wir wohnten in Lehmhütten, wanderten im Tode aus dem Zelt des Fleisches hinaus, zögen aus, was verweslich ist, um dann am Jüngsten Tage den Lohn davonzutragen, je nachdem ein jeglicher gehandelt hat bei Leibes­leben. Denn diese Schriftstellen und ähnliche, wie sie oft genug vorkommen, unter­scheiden die Seele doch gewiß ganz deutlich vom Leibe, ja, sie geben auch der Seele den Namen „Mensch“ und zeigen dadurch klar, daß sie der hervorragendste Teil ist. Wenn dann Paulus die Gläubigen ermahnt, sie sollten sich reinigen von aller Unreinigkeit des Fleisches und des Geistes (2. Kor. 7,1), so stellt er damit fest, daß es zwei Bereiche gibt, in denen der Schmutz der Sünde wohnt. Auch dies: Petrus nennt Christum den „Hirten und Hüter der Seelen“ (1. Petr. 2,25), — und das wäre ja ganz verkehrt, wenn es nicht Seelen gäbe, an denen er solches Amt ausüben könnte! Auch wäre es, wenn die Seele gar kein eigenes Wesen hätte, sinnlos, daß er vom ewigen Heil der Seele spricht (1. Petr. 1,9), oder auch, daß er den Befehl gibt, die Seelen zu reinigen, und sagt, die bösen Lüste stritten wider die Seele (1. Petr. 2,11). Ungereimt wäre es dann auch, daß der Verfasser des Hebräerbriefs schreibt, die Hirten ständen auf der Wacht, um Rechenschaft ablegen zu können über unsere Seelen (Hebr. 13,17). In derselben Richtung geht es, daß Paulus Gott zum Zeugen „auf“ seine „Seele“ anruft (2. Kor. 1,23); denn sie würde vor Gott gar nicht beschuldigt werden können, wenn sie nicht straffähig wäre. Noch deutlicher drückt sich das in den Worten Christi aus, man solle den fürchten, der, nachdem er den Leib getötet hätte, auch die Seele in das höllische Feuer werfen könne (Matth. 10,28; Luk. 12,5). Und wenn der Verfasser des Hebräerbriefs unsere leiblichen Väter von Gott unterscheidet, der „der Vater der Geister“ ist (Hebr. 12,9), so konnte er die eigene Wesenhaftigkeit der Seele gar nicht deutlicher behaupten. Wenn ferner die Seele nach ihrer Befreiung aus dem Sklavenhause des Körpers nicht bestehen bliebe, so wäre es widersinnig, daß Christus davon redet, die Seele des Lazarus ge­nieße Freude in Abrahams Schoß, und anderseits, die Seele des Reichen leide Pein in ihrer Qual (Luk. 16,22ff.). Dem stimmt wiederum Paulus bei, wenn er sagt, wir wallten ferne vom Herrn, solange wir im Fleische wohnen, feine Gegenwart aber würden wir außer dem Fleische genießen (2. Kor. 5,6.8). Ich will aber in die­ser klaren Sache nicht zu ausführlich reden. Nur noch dies: bei Lukas hören wir doch, daß es zu den Irrtümern der Sadduzäer gehörte, das Dasein von Geistern und Engeln zu bestreiten (Apg. 23,8).

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This entry was posted on Samstag, Januar 16th, 2010 at 01:00 and is filed under Buch 1, Buch 1 Kapitel 15, Institutio. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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